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Vorschriften
Die Berufsausbildung wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten durchgeführt, im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (Duales System). Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. Von der Kultusministerkonferenz (KMK) werden Rahmenlehrpläne (mit Empfehlungscharakter) herausgegeben, die auf die Ausbildungsordnungen und die Lehrpläne der Länder abgestimmt sind.
Publikationen
- Ausbildung und Beruf - Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
Vorschriften der betrieblichen Ausbildung
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie - Ausbildungsberufe Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in (GeoITAusbV)
- "Ausbildung gestalten" Umsetzungshilfe zur GeoITAusbV; Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- Prüfungsordnung für die Abschluss- und Umschulungsprüfung in den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie - Geomatiker/in und Vermessungstechniker/in – (PrüfO-GeoIT)
- Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen
- Regelung zur Abkürzung der Ausbildungszeit "12-Monatsfrist"
- Regelung zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen
- Grundsätze für die Beratung und Überwachung der Ausbildungsstätten durch Beraterinnen und Berater
- Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
- Prüfungsordnung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung
Vorschriften der schulische Ausbildung