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Vorschriften

Die Berufsausbildung wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) an zwei Lernorten durchgeführt, im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (Duales System). Betrieb und Berufsschule sind eigenständige Lernorte und arbeiten bei der Berufsausbildung als gleichberechtigte Partner zusammen. Von der Kultusministerkonferenz (KMK) werden Rahmenlehrpläne (mit Empfehlungscharakter) herausgegeben, die auf die Ausbildungsordnungen und die Lehrpläne der Länder abgestimmt sind.

Publikationen

Vorschriften der betrieblichen Ausbildung

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