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Vermessung & Kataster

Vermessungen zur Lagebestimmung von Grundstücksgrenzen und Gebäuden (Liegenschaftsvermessungen) bilden die Basis des amtlichen Nachweises von Angaben zum Grund und Boden - dem Liegenschaftskataster -. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG).
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Auskünfte und Auszüge

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Daten werden grundsätzlich jedermann für die unterschiedlichsten Zwecke zur Verfügung gestellt. mehr

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Vermessungen

Zur Vermessung von Flurstücken bzw. Grundstücken und Gebäuden ist eine Liegenschaftsvermessung erforderlich. Die Ergebnisse werden durch die Katasterämter der zuständigen Regionaldirektion in die amtlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters übernommen. mehr

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Pläne & Bauvorlagen

Die Regionaldirektionen des LGLN stellen aus den dort geführten und ständig aktuell gehaltenen Basisinformationen für die verschiedensten Zwecke eine Vielzahl von Ausgabeprodukten für Bürger und Verwaltung bereit. mehr

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