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Amtliche Grenzauskunft

Sie finden „Ihre“ Grenzsteine nicht, möchten aber

  • eine grenznahe Bebauung verwirklichen,
  • einen Zaun errichten
  • oder wissen wo Ihre Grenze verläuft?

Dann kann die „Amtliche Grenzauskunft“ als eine Auskunft aus dem Katasternachweis, die vor Ort erteilt wird (Realauskunft), ein geeignetes Mittel sein. Denn Sie erlangen ohne aufwändiges Grenzfeststellungsverfahren mit dem damit verbundenen Verwaltungsverfahren Klarheit über Ihre Grenzpunkte und ggf. über den Grenzverlauf.

Diese Dienstleistung kann jedoch nur in eingeschränktem Maße durchgeführt werden, denn es müssen für die davon betroffenen Grenzpunkte folgende Bedingungen erfüllt sein:
Für die betreffenden - evtl. auch unvermarkten - Grenzpunkte müssen bereits Koordinaten vorliegen, die nach bestimmten Kriterien als hochgenau und zuverlässig eingestuft werden.

Zur Klärung Ihres Sachverhaltes ist in jedem Fall eine kompetente Beratung in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektion notwendig!

Abgemarkte Grenzpunkte erkennt man an der kreisförmigen Signatur in der Liegenschaftskarte. Ob es sich um einen ausreichend genau und zuverlässig festgelegten Grenzpunkt handelt, kann man nur dem Zahlenwerk entnehmen.

Wie wird eine Amtliche Grenzauskunft ausgeführt?


Die Lage des im Liegenschaftskatasters nachgewiesenen Grenzpunktes wird in die Örtlichkeit übertragen. Der Grenzstein vor Ort wird freigelegt und die Vermarkung ist erkennbar. Die Übergabe der Grenzpunkte an den Antragsteller wird dokumentiert und mit der ggf. vorgesehenen Baumaßnahmen kann begonnen werden.

Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Das zu dieser Vermessung gefertigte Messprotokoll wird bei den zuständigen Regionaldirektionen archiviert und ist auch für spätere Vermessungen relevant.

Eine Erneuerung oder gar der Ersatz für eine zerstörte oder fehlende Grenzmarke im Rahmen einer Amtlichen Grenzauskunft ist nicht möglich!

Sind die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt oder bedarf es einer amtlichen Klärung der Grenzverhältnisse, ist dies nur durch eine Liegenschaftsvermessung Grenzfeststellung möglich


Kosten

Die Amtliche Grenzauskunft ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). Diese ist verbindlich für die Regionaldirektionen sowie die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Bestellung

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