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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB)


1 Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) sowie die Nutzung von Geodaten (Geobasisdaten und Geofachdaten) des LGLN in jeder Form (z. B. digital, analog, online, offline, in Diensten, in Produkten) erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Lieferung, Leistung oder Nutzung geltenden Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, soweit sie schriftlich zwischen dem LGLN und der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner vereinbart worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners werden nicht anerkannt

1.2 Eine Novellierung der AGNB einschließlich der Darstellung der Änderungen wird Vertragspartnerinnen oder Vertragspartnern, sofern noch Lieferungen und Leistungen durch das LGLN zu erbringen sind, unter Bezug auf § 308 Nr. 5 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf einer darin gesetzten angemessenen Widerspruchsfrist gilt die novellierte AGNB-Fassung im Vertragsverhältnis als anerkannt (fingierte Zustimmung), es sei denn, die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner macht von ihrem oder seinem Widerspruchsrecht fristgerecht Gebrauch. Auf diese Folge wird in der E-Mail besonders hingewi


2 Rechtliche Hinweise

2.1 Das LGLN besitzt alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Geodaten. Insbesondere besitzt es die Urheberrechte an den kartographischen Werken, die Rechte an den Luftbildern und die Rechte als Datenbankhersteller nach dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

2.2 Für die Nutzung personenbezogener Daten des Liegenschaftskatasters gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen sowie die Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz, das Niedersächsische Datenschutzgesetz und ggf. andere datenschutzrechtliche Bestimmungen.

2.3 Das LGLN räumt seinen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern Rechte zur internen sowie externen Nutzung der Geodaten (z.B. zur Umarbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung, Präsentation im Internet) ein.

2.4 Ein Vertrag kommt nur durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch das LGLN oder durch Erfüllung des Auftrages durch das LGLN zustande.

2.5 Ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner ein Verbraucher, steht ihr oder ihm nach § 312g BGB bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Hierfür gelten die Bestimmungen der nachstehenden Widerrufsbelehrung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.6 Informationen der Europäischen Kommission für Verbraucher zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten erhalten Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse des LGLN lautet
vertrieb-lgn@lgln.niedersachsen.de. Das LGLN ist weder verpflichtet noch bereit an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.


3 Nutzung für den privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (interne Nutzung)

3.1 Mit der Bereitstellung der Geodaten durch das LGLN ist die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner berechtigt, die bereitgestellten Geodaten intern zu nutzen. Dazu zählt auch die Einstellung der Geodaten in ein lokales Netzwerk und die Vervielfältigung zum internen Gebrauch. Nicht zum internen Bereich gehören verbundene Unternehmen, weitere Nutzende oder nachgeordnete Stellen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners.

3.2 Geodaten, die durch das LGLN mittels Darstellungsdiensten bereitgestellt und bei der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner angezeigt werden, dürfen von diesen nicht dauerhaft gespeichert werden.

3.3 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass bei ihr oder ihm Beschäftigte die Geodaten nicht zu ihrem persönlichen Zweck nutzen sowie Dritten kein Zugriff auf die Geodaten ermöglicht wird.

3.4 Sofern niedersächsische Landesbehörden (auch Hochschulen), kommunale Körperschaften oder andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die Geodaten gegen Erstattung des Bereitstellungsaufwandes bezogen haben, gilt das Recht zur Verwendung im internen Bereich nur für die Erfüllung der eigenen oder übertragenen öffentlichen Aufgaben.


4 Präsentation, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe (externe Nutzung)

4.1 Mit der Bereitstellung zur internen Nutzung nach Nr. 3 darf die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die Geodaten, mit Ausnahme personenbezogener Daten, darüber hinaus

  • auf Ausstellungen, Messen oder dergleichen, an denen sie als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.

  • in Form einzelner Bilder auf Internetseiten einstellen, wenn der Zugang zur Internetseite kostenfrei ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von zehn statischen Bildern nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 4.3 als deutlich sichtbarer Link auf die Internetseite des LGLN ausgeführt ist.

  • zu Unterrichts-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecken im Klassenverband oder in Kursen nutzen.

  • in Form von jährlich max. 100 analogen Vervielfältigungen bis zum Format DIN A3 kostenfrei weitergeben.

4.2 Für Verwertungen und öffentliche Wiedergaben der Geodaten, die über die in Nr. 4.1 aufgeführten Nutzungsszenarien hinausgehen, hat die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die erforderlichen Nutzungsrechte über einen zusätzlich mit dem LGLN schriftlich oder elektronisch abzuschließenden Nutzungsvertrag zu erwerben. Der Zweck, für den die Geodaten genutzt werden sollen, ist anzugeben.

Kommunale Körperschaften und niedersächsische Landesbehörden brauchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für Verwertungen und öffentliche Wiedergaben der Geodaten in Verbindung mit eigenen Informationen keine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Diese Stellen haben jedoch sicherzustellen, dass eine eigenständige Verwendung der Geodaten des LGLN durch Dritte nicht möglich ist. Öffentliche Wiedergaben sind dem LGLN anzuzeigen (E-Mail: vertrieb-lgn@lgln.niedersachsen.de). Hierbei ist die bereitstellende Stelle des LGLN, das Datum der Bereitstellung und das Aktenzeichen anzugeben.

4.3 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner ist verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Geodaten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:

„Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen,
Quellhinweise Bildrechte: LGLN

1) Jahr der Bereitstellung der Geodaten durch das LGLN, z. B. 2019

2) anzugeben, falls Daten verändert wurden

Bei Darstellungen im Format kleiner als DIN A5 genügt die Bildmarke. Das Logo steht auf der Homepage des LGLN unter www.lgln.de/logo zum Download zur Verfügung.

Der Quellenvermerk muss bei einer Internetpräsentation nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn

  • die Geodaten im Folgeprodukt der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners nur einen untergeordneten Anteil haben und
  • dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.

Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geodaten dem LGLN anzuzeigen.


5 Beauftragung einer Auftragnehmerin oder eines Auftragnehmers

5.1 Die Weitergabe von Geodaten an eine Auftragnehmerin oder einen Auftragnehmer der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners ist zulässig, soweit und solange dies zur Nutzung nach Nr. 3 oder 4 erforderlich ist

5.2 Im Fall der Weitergabe nach Nr. 5.1 hat die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner die Auftragnehmerin oder den Auftragnehmer schriftlich zu verpflichten, die übernommenen Geodaten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags zu verwenden, sie in keinem Fall Dritten zugänglich zu machen sowie nach Erfüllung des Auftrags und Ablauf eventueller gesetzlicher Aufbewahrungsfristen alle verbliebenen Geodaten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien u. dgl., zu löschen.


6 Gebühren und Entgelte, Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner hat für die Bereitstellung und Nutzung der Geodaten bei Amtsprodukten Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und bei Marktprodukten Entgelte nach dem Preisverzeichnis für Produkte der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten. Änderungen an diesen Vorschriften teilt das LGLN, sofern hiervon noch zu erbringende Lieferungen oder Leistungen betroffen sind, per E-Mail mit. Bei einer Erhöhung der Gebühren oder Entgelte um mehr als 5 % steht der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner innerhalb der nächsten zwei Monate ab dem Erhöhungszeitpunkt ein besonderes Kündigungsrecht zu.

6.2 Der Betrag wird mit dem Zugang des Leistungsbescheides oder der Rechnung fällig. Soweit hierin keine andere Frist festgelegt ist, ist der angeforderte Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen.

6.3 Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des LGLN.


7 Nutzung von offenen Geodaten

7.1 Die auf der Homepage des LGLN unter https://opengeodata.lgln.niedersachsen.de/ aufgeführten Geodaten (offene Geodaten) können unter den Bedingungen der Lizenz „Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0“
( https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) kostenfrei intern und extern genutzt werden.

7.2 Bei der Nutzung von offenen Geodaten ist die Lizenznehmerin oder der Lizenznehmer verpflichtet, bei jeder öffentlichen Wiedergabe, Verbreitung oder Präsentation der Geodaten sowie bei jeder Veröffentlichung oder externen Nutzung einer Bearbeitung oder Umgestaltung den folgenden deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen:

„Quelle: Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und
Landesvermessung Niedersachsen,

Quellhinweis Bildrechte: LGLN
3) Jahr des Downloads der Geodaten durch die Lizenznehmerin oder den Lizenznehmer, z. B. 2019

4) anzugeben, falls Daten verändert wurden

Bei Darstellungen im Format kleiner als DIN A5 genügt die Bildmarke. Das Logo steht auf der Homepage des LGLN unter www.lgln.de/logo zum Download zur Verfügung.

Der Quellenvermerk muss bei einer Internetpräsentation nicht zwingend im unmittelbaren optischen Zusammenhang zur Datendarstellung eingebunden werden, wenn

- die Geodaten im Folgeprodukt der Lizenznehmerin oder des Lizenznehmers nur einen untergeordneten Anteil haben und

- dem Folgeprodukt mehrere Ausgangsquellen zugrunde liegen, so dass die Mehrfachnennung verschiedener Quellenvermerke das betreffende Kartenbild in nachteiliger Weise beeinträchtigen würde.

Es genügt in diesem Fall, den Quellenvermerk an anderer geeigneter Stelle, z. B. in einem textlichen Zusammenhang beizugeben. Steht der Quellenvermerk nicht in unmittelbarem Zusammenhang zur Darstellung, ist die Nutzung der Geodaten dem LGLN anzuzeigen.


8 Gewährleistung, Haftung

8.1 Das LGLN stellt die Geodaten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit. Es übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Geodaten sowie die dauerhafte Verfügbarkeit der Geodatendienste

8.2 Für Sach- und Vermögensschäden, die durch die Nutzung und Verwertung der Geodaten entstehen, haftet das LGLN nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des LGLN, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das LGLN auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Ansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte werden nicht ausgeschlossen. Im Übrigen haftet das LGLN nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Schadenersatz für Sachmängel kann nur verlangt werden, wenn die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner den Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Geodaten angezeigt hat. Die übrigen Mängelrechte stehen der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner bei einer Reklamation innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Geodaten zu.

8.3 Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner haftet gegenüber dem LGLN bei Verstößen gegen diese AGNB, insbesondere bei vereinbarungswidriger Nutzung oder Weitergabe von Geodaten oder Zugangskennungen für Geodatendienste durch ihre oder seine Beschäftigten für den dadurch entstandenen Schaden.


9 Verarbeitung von Kundendaten

9.1 Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners sowie über die Rechte nach dem Datenschutzrecht, die der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner zustehen, sind in der Datenschutzerklärung des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) enthalten. Die Datenschutzerklärung steht auf der Homepage des LGLN unter www.lgln.de/datenschutz zum Download zur Verfügung.


10 Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Ungültigkeit oder die Undurchsetzbarkeit einzelner Regelungen die Gültigkeit dieser AGNB nicht berührt. Soweit sich einzelne Regelungen als ungültig oder undurchsetzbar erweisen, verpflichten sich die Vertragsparteien einvernehmlich zusammenzuwirken, um eine nach Treu und Glauben für beide Seiten angemessene Regelung zu finden. Letzteres gilt auch für die Schließung etwaiger Regelungslücken.

10.2 Wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder wenn mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, soweit die Zivilprozessordnung (ZPO) Anwendung findet, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Geodaten Hannover. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (BGBl. 1988 II S. 588)).


11 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei Kaufverträgen 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (körperliche Gegenstände) in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Webseite (https://www.lgln.niedersachsen.de/download/183874/Formular_fuer_Widerruf.pdf) verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen

Podbielskistraße 331

30659 Hannover

Telefax: 0511 64609-165

E-Mail: vertrieb-lgn@lgln.niedersachsen.de

Ein Widerrufsrecht besteht nicht für die Lieferung von Waren, die nach Verbraucherspezifikation angefertigt werden (z. B. Ausdrucke, Plots oder nach Kundenanforderung bereitgestellte Daten) und nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen im Widerrufsfall alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung wählen) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Fristablauf absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn er auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Stand: 01.07.2023

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