Habe ich ein Recht auf Rückmigration der ALKIS®-Daten?
Die Rückmigration der ALKIS®-Daten in das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) und die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) ist ausschließlich ein Serviceangebot der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und wird nach der Einführung von ALKIS® nur zeitlich begrenzt durchgeführt.
Die Rückmigration ist sowohl auf der Seite der VKV als auch bei den Nutzern mit einem hohen Aufwand bei der Organisation und in der Abwicklung verbunden. Generell sollte daher weitgehend auf die Rückmigration verzichtet werden. Konverter für ALKIS®-Daten wurden von den Herstellern der gängigen Geoinformationssysteme (GIS) entwickelt, sodass die Rückmigration im Übrigen nur eingeschränkt notwendig wird. Über erforderliche Rückmigrationen müssen ggf. Vereinbarungen mit der VKV getroffen werden.