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Anträge

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Gebäudevermessung beantragen

Personen, die ein Grundstück besitzen (oder erbbauberechtigt sind), sind verpflichtet, alle Gebäude auf diesem Grundstück vermessen zu lassen.

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Lageplan beantragen

Mit einem Bauantrag ist, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ein einfacher oder qualifizierter Lageplan einzureichen.

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Liegenschaftsvermessung beantragen

Es gibt verschiedene Liegenschaftsvermessungen: Zerlegungen, Grenzfeststellungen und Grenzauskünfte. Sie sind in der Regel kostenpflichtig und müssen beauftragt werden.

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Verkehrswertgutachten beantragen

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, können Sie über diesen Onlineantrag ein Verkehrswertgutachten bei einem Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

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Auskunft aus Kaufpreissammlung beantragen
Sie können eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erhalten. Die Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

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Grundstückswertermittlung beantragen

Die niedersächsischen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sorgen durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen und -analysen für Grundstücksmarkttransparenzfür alle interessierten Personen. Erhalten Sie hier Auskunft zu den angebotenen Leistungen.

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Liegenschaftsbeschreibung beantragen

Die Liegenschaftsbeschreibung enthält alle Informationen über ein Flurstück. Darunter fallen auch Informationen wie die Eigentumsangaben.

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Liegenschaftskataster Einsichtnahme oder Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beantragen

Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Daten werden grundsätzlich jedermann und für die unterschiedlichsten Zwecke zur Verfügung gestellt. Basis für die Bereitstellung dieser Daten bilden die §§ 1 bis 3 sowie 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG). Die Katasterverwaltung bietet Daten in einer breiten Palette von Produkten in analoger bzw. digitaler Form an.


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Unschädlichkeitszeugnis beantragen

Das Unschädlichkeitszeugnis erleichtert den Eigentumsübergang an Kleinflurstücken und trägt somit zur Bereinigung der öffentlichen Bücher und Karten bei.

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Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB und Auskünfte über die Lage anderer Belastungen Bildrechte: LGLN
Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB und Auskünfte über die Lage anderer Belastungen beantragen

Soll ein Grundstück geteilt werden, das mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, können mit dieser Bescheinigung nicht betroffene Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit befreit werden.
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