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Flurbereinigung

Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz haben in Niedersachsen eine lange Tradition als Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Entsprechend der sich stetig ändernden Rahmenbedingungen haben sich auch die Ziele gewandelt, die mit der Durchführung der Verfahren verfolgt wurden.

Aktuelle Verfahren verfolgen Belange zur Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der Entwicklung von Gemeinden, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben.

Zuständig für Niedersachsachsen sind die Ämter für regionale Landentwicklung (ARL) ARL Braunschweig, ARL Leine-Weser in Hildesheim, ARL Lüneburg und ARL Weser-Ems in Oldenburg. mehr

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