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EGB

Bestimmte Personen und Behörden haben die Möglichkeit, Grundbücher auch außerhalb der Grundbuchämter (Amtsgerichte) elektronischas elektronische Grundbuch (EGB) einzusehen. Für Privatpersonen ist dies derzeit noch nicht möglich.

Die Grundbücher an allen niedersächsischen Amtsgerichten werden elektronisch geführt (§§ 126 ff. der Grundbuchordnung (GBO) und §§ 61 ff. der Grundbuchverfügung (GBV).

Seit dem Jahr 2002 gibt es auch ein automatisiertes Abrufverfahren für die elektronisch geführten Grundbücher. Es ermöglicht die Einsicht und Nutzung verschiedener Recherchefunktionen in den Grundbüchern aller niedersächsischer Amtsgerichte von außerhalb mittels einer im Internet aufrufbaren Anwendung. mehr




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