Logo: LGLN – Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Geodaten-Marktplatz – Online Anträge, Daten, Dienste und Infos

  • Amtliche Kartenauszüge und Geodaten
  • Anträge für Vermessungen, Lagepläne, Liegenschaftsbeschreibungen, ...
  • Immobilienmarkt
  • Gebührenfreie Produkte (Orthophotos, 3D-Gebäudemodelle, ...)
  • ...

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Osnabrück-Meppen
Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Mercatorstraße 4 u. 6
49080 Osnabrück


Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Aufgabenbereich Name / E-Mail Telefon

Dezernatsleiterin für die Standorte Osnabrück, Meppen und Nordhorn
Wertermittlung, Bodenordnung

Geschäftsstelle 05931 159 - 100

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss
für die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie Stadt Osnabrück

Geschäftstelle 0541 503 - 160

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Osnabrück-Meppen
Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Mercatorstraße 4 u. 6
49080 Osnabrück


Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung



Aufgabenbereich Name / E-Mail Telefon

Dezernatsleiterin für die Standorte Osnabrück, Meppen und Nordhorn
Wertermittlung, Bodenordnung

Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation 05931 159 - 100

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss
für die Landkreise Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie Stadt Osnabrück

0541 503 - 160

Hier bekommen Sie alle für die Neuberechnung der Grundsteuer B erforderlichen Angaben des Liegenschaftskatasters kostenlos:


https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de

Bei Fragen zur Grundsteuer nutzen Sie bitte das Informationsangebot des LStN unter

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-inniedersachsen-2022-geht-s-los-209732.html/

oder wenden sich an Ihr zuständiges Finanzamt.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln