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BodSchätzG

Das Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) ist neben dem Bewertungsgesetz (BewG) eines der zwei Bundesgesetze in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) auf denen im Wesentlichen die Kommunikationsbeziehungen zwischen der Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und der Finanzverwaltung (FV) beruhen.

In § 11 BodSchätzG ist geregelt, dass die rechtskräftig festgestellten Schätzungsergebnisse in das Liegenschaftskataster des jeweiligen Bundeslandes zu übernehmen sind. Ausgehend von diesem Paragraphen erklärt das NVermG in § 3 Absatz 2 -Liegenschaftskataster- neben dem Nachweis der Liegenschaften einschließlich der Hinweise auf öffentlich rechtliche Festlegungen, den Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung zum Liegenschaftskataster.

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