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Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB und Auskünfte über die Lage anderer Belastungen

Soll ein Grundstück geteilt werden, das mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, können mit dieser Bescheinigung nicht betroffene Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit befreit werden. mehr
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