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Vermessung

Vermessungen zur Lagebestimmung von Grundstücksgrenzen und Gebäuden (Liegenschaftsvermessungen) bilden die Basis des amtlichen Nachweises von Angaben zum Grund und Boden - dem Liegenschaftskataster -. Die Wahrnehmung der Aufgaben erfolgt im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG).

Liegenschaftsvermessungen werden im Auftrag ausgeführt und sind immer dann notwendig, wenn

  • Unklarheit über den Grenzverlauf herrscht (z. B. bei der Verwirklichung von Bauvorhaben oder der Anlage von Einfriedungen)
  • neue Grenzen gezogen werden sollen (z. B. Bauplätze) oder
  • Gebäude und bedeutsame bauliche Anlagen errichtet oder verändert wurden.
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