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Umlegung

Die Gemeinde als Umlegungsstelle kann einen Umlegungsausschuss bilden, dem neben einem Juristen als Vorsitzenden drei Sachverständige aus den Bereichen Vermessung, Bauwesen und der Grundstückswertermittlung sowie drei Vertreter des Rates der Gemeinde angehören.

Die Gemeinde kann die Durchführung der Umlegung auch direkt dem Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) übertragen.

Zur Neuordnung werden Grundstücke im Umlegungsgebiet rechnerisch zur Umlegungsmasse vereinigt.
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