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Teilung

Bei der Teilung, bei den im Grundbuch registrierten Grundstücken, handelt es sich praktisch um die Umkehr der Vereinigung. Aus einem selbstständigen Grundstück werden mehrere neue Grundstücke, das ursprüngliche Grundstück wird gelöscht. Das Verfahren, mit dem die Teilung im Grundbuch vollzogen wird, nennt man Abschreibung. Eine Teilung ist erforderlich, wenn ein Teil des Grundstücks verkauft oder besonders belastet werden soll. mehr
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