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Sonderung

Eine besonders schnelle und kostengünstige Variante der Flurstücksbildung ist die Sonderung, da im Gegensatz zu der Zerlegungsvermessung die neuen Grenzen ohne örtliche Vermessung festgelegt werden.
Sie kann durchgeführt werden, wenn auf Grundlage des Liegenschaftskatasters die Bestimmung der neuen Flurstücksgrenzen und die Flächenberechnung genau und zuverlässig erfolgen kann.

Bei einer Sonderung werden

  • neue Flurstücksgrenzen durch geometrische Bedingungen in Abhängigkeit von den bestehenden Flurstücksgrenzen festgelegt,
  • die Flächen der neuen Flurstücke berechnet und
  • die neuen Flurstücke unter einer eigenen Flurstücksnummer in das Liegenschaftskataster eingetragen.

Selbstverständlich ist jederzeit die Übertragung der am „grünen Tisch“ gebildeten neuen Flurstücksgrenzen in die Örtlichkeit durch eine Vermessung und Abmarkung im Rahmen einer Grenzfeststellung möglich.

Kosten

Die Sonderung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).


Bestellung

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