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Niedersächsische Katasterämter feiern 150. Geburtstag

Eine Verordnung im Amtsblatt für Hannover regelte in der Provinz Hannover zum 1. Januar 1876 die Bildung von Katasterämtern. Sie sollten nach der Beendigung der Grundsteuerveranlagung die Fortführung der entsprechenden Katasterbücher und Katasterkarten als Grundlage für weitere Steuererhebungen erledigen. Rund die Hälfte der niedersächsischen Katasterämter nahmen in diesem Zuge ihre Arbeit auf. Diese Ortsbehörden der Katasterverwaltung waren die ersten Dienststellen in Preußen, die die Bezeichnung „Ämter“ trugen. Staatshochbau- und Gewerbeaufsichtsämter beispielsweise wurden erst viel später eingerichtet. In den vom damaligen Finanzminister herausgegebenen Anweisungen wurde unter anderem ausgeführt, dass das Grundbuch in Übereinstimmung mit dem Grundsteuerkataster zu halten war. Damit war der erste Schritt vom Steuerkataster zum Eigentumskataster vollzogen und es entstand die noch heute sehr enge Zusammenarbeit zwischen dem Katasteramt und dem Grundbuchamt beim Amtsgericht. Später wurden die Katasterämter angewiesen, für die Aufgaben der Besteuerung Kauf- und Pachtpreise von Grundstücken zu sammeln und seit 1928 war den Katasterämtern die Erstattung von Gutachten und gutachtlichen Äußerungen als amtliche Arbeiten zugewiesen.

Niedersächsische Katasterämter feiern 150. Geburtstag   Bildrechte: LGLN

Rund 100 Jahre nach der Gründung startete die Umstellung der traditionell geführten Flurkarten und Katasterbücher auf automatisierte Führung mithilfe elektronischer Datenverarbeitung (EDV). Niedersachsen war eines der ersten Bundesländer, das ab 1972 die elektronische Datenverarbeitung nutzte. Wenig später startete der Aufbau des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) als digitaler Nachfolger der Katasterbücher. Mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) folgte anschließend die Digitalisierung der Liegenschaftskarten, die Vorstufe des heutigen ALKIS. Um 1990 arbeiteten in den Katasterämtern bis zu viermal so viele Menschen wie heute. Zu dieser Zeit wurde die ALK in Niedersachsen aufgebaut. Sie bildete die Grundlage für das Liegenschaftskataster und stellte Flurstücksgrenzen und -nummern, Bebauung, Infrastruktur, Gewässer und weitere Informationen digital dar.

Auch heute wird in den Katasterämtern der Regionaldirektionen des LGLN immer noch dafür gesorgt, dass alle Gebäude und Flurstücke mit ihren Grenzpunkten aktuell und penibel im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass zum Beispiel niemand ein falsches Grundstück verkauft, ein Haus an der falschen Stelle baut oder einfach eine Grundstücksgrenze verschiebt. Basis aller Arbeiten ist heute das Amtliche-Liegenschaftskataster-Informationssystem ALKIS. Dort werden jede Hausecke, jeder Grenzstein, jeder Teich und vieles mehr als sogenannte Objekte geführt. In Niedersachsen gibt es Abermillionen solcher digitalen Objekte, die gepflegt werden wollen. All diese Objekte dienen in verschiedenen Kombinationen als Grundlage analoger und digitaler Karten, die wiederum dafür sorgen, dass beispielsweise Navigationssysteme, Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste, Energieversorger und viele andere mit präzisen Kartengrundlagen arbeiten können.

Die Katasterämter bieten unter anderem Vermessungsdienstleistungen an, also zum Beispiel Gebäudeeinmessungen, Grundstücksteilungen oder Grenzfeststellungen. Oder wenn jemand bauen möchte, erstellen sie einen amtlichen Lageplan. Gearbeitet wird bei Vermessungen und der anschließenden Geodatenverarbeitung mit hochmodernem technischem Gerät, mit Satellitenpositionierung, Drohnen und KI. Viele Prozesse laufen digital. Für Vermessungen und Lagepläne gibt es Anträge im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO). Über den Dienst Katasterkarten-online können amtliche Kartenauszüge (z.B. für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne, …) bezogen werden. Das LGLN stellt inzwischen zahlreiche offen zugängliche und entgeltfreie Geodaten als sogenannte OpenData zur Verfügung, zum Beispiel Bodenrichtwerte und Luftbilder. Auch Daten aus dem Liegenschaftskataster, Geländemodelle und 3D-Gebäudemodelle sind für alle öffentlich abrufbar, bedürfen allerdings spezieller Programme, um sie zu bearbeiten. Die Aufgaben rund um Bodenrichtwerte und Wertgutachten für Immobilien sind heute in eigenen Dezernaten der übergeordneten Regionaldirektionen des LGLN organisiert.

Amtsblatt-Hannover-Katasterämter   Bildrechte: LGLN

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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.05.2026

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