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FAQ zum Dümmer - Badeverbot

5. Warum wird wegen der Blaualgen ein Badeverbot ausgesprochen? Welche Gesundheitsrisiken bestehen?

6. Wenn ein Badeverbot besteht, darf dann noch gesurft oder gesegelt werden?

7. Was ist, wenn ein Surfer mit den Blaualgen im Wasser in Berührung kommt?


Badeverbot nach einer Massenvermehrung von Blaualgen

Die Blaualgen bilden je nach Gattung verschiedene Mengen und Arten von Giftstoffen (Cyanotoxine,
siehe Blaualgen). Neben Haut- und Schleimhautreizungen treten allergische Reaktionen und systemische Wirkungen auf.

Während z.B. Hautrötungen, i.d.R. nur dann auftreten, wenn man längere Zeit Kontakt mit stark angereichertem Blaualgenmaterial hatte und diese in der Regel nach dem Abduschen schnell abklingen, kann es bei oraler Aufnahme (Verschlucken) aufgrund von Schleimhautreizungen des Magen-Darm-Traktes zu Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall kommen.

Besorgniserregend sind am ehesten die systemischen Wirkungen (bei oraler Aufnahme) wie Leberschädigungen oder Wirkungen auf das Nervensystem, die sich z.B. als Kopfschmerzen oder Erbrechen bis hin zu einer Atemlähmung äußern können.

Bei einer Massenvermehrung von Cyanobakterien wird wegen deren toxischer Wirkung ein Badeverbot nach § 8 Abs. 2 S. 1 BadegewVO angeordnet. Das Badeverbot dient dem Schutz der Badenden vor Gesundheitsgefahren. Die zuständigen Gesundheitsbehörden sind gehalten, die Einhaltung des Badeverbots mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchzusetzen. (Badegewässer-Atlas des NLGA)
Trotz Badeverbotes darf uneingeschränkt gesegelt werden. Das Risiko, Blaualgen bzw. deren Gifte in gesundheitsgefährdenden Mengen aufzunehmen, ist für Badende wesentlich größer als für Wassersportler, denn

I. wenn eine Massenvermehrung von Blaualgen stattgefunden hat, können diese bei auflandigem Wind in Richtung des Strandes „gespült“ werden, wie dies in Hüde und Lembruch am Dümmer im Sommer der letzten Jahre regelmäßig der Fall war. Hierbei kommt es zu einer Aufkonzentration der Blaualgen. Gerade in diesen Gewässerrandbereichen halten sich die Badenden im Gegensatz zu Surfern und Seglern überwiegend auf.

II. die Badenden nehmen aufgrund des Abstandes vom Mund zum Wasser (schwimmen, tauchen etc.) im Vergleich zu Surfern und Seglern mehr Wasser (und damit Blaualgen incl. Gifte) auf.

III. gerade Kleinkinder können die sichtbare Gefahr (Wassertrübung, Schlieren, Aufrahmung, bläulich- grünliche Cyanofärbung, Schaum etc.) nicht einschätzen. Sie sind aufgrund der großen Aufnahme (Aufenthalt am Rand nahe der Wasseroberfläche, „alles in den Mund nehmen“), v.a. in Relation zu ihrem geringen Körpergewicht und der verminderten Abbaufähigkeit der Giftstoffe besonders gefährdet. Aufgrund ihres geringen Körpergewichtes sind also vor allem Kleinkinder gefährdet, da diese oft am Ufersaum spielen, wo sich häufig Blaualgenmassen konzentrieren. So kann es bei Kleinkindern auch schon beim Verschlucken geringerer Mengen stark blaualgenhaltigen Wassers zu ernsthaften Vergiftungserscheinungen kommen.

Auch wenn Segler und v.a. Surfer mit Blaualgen und deren Giften in Kontakt kommen, ist die Gefahr der oralen Aufnahme (über den Mund) einer gesundheitsgefährdenden Dosis sehr gering. Surfern sind Hautreizungen durchaus bekannt (Rötung der Haut, v.a. an den Stellen, wo Surfschuhe, Neoprenanzug o.ä. scheuern= Freisetzung der Bestandteile der Blaualgen). Die Hautrötungen sind nach dem Abduschen i.d.R. innerhalb kurzer Zeit rückläufig.
Eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung besteht nur dann, wenn ein Erwachsener eine größere Menge blaualgenhaltigen Wassers trinkt.


Informationen:

RICHTLINIE 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität der Badegewässer

www.badegewaesseratlas.niedersachsen.de

www.umweltbundesamt.de Schadstoffe und Belastungen in Badegewässern :

- Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien-Toxinen
- Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 15.02.2006 - Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung -
Gesundheitsschutz 2003 46:530–538 - DOI 10.1007/s00103-003-0631-4


siehe Blaualgen


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