Gebühren für Rasterdatenabruf über Geodatendienste
Die Gebühren werden auf Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) berechnet. Sie setzen sich aus einer Gebühr für Registrierung und Nutzerverwaltung sowie einer Abrufgebühr für die Kartenausschnitte zusammen.
- Registrierung und Nutzerverwaltung: ab 200 €
- Abrufgebühr:
Anzahl in Millionen Pixel (MPx) |
Betrag in Euro je Megapixel (Kartenanfrage ohne Speicherung mittels WMS) |
für das 1. bis 1 000. |
0,05 |
für das 1 001. bis 10 000. |
0,025 |
für das 10 001. bis 100 000. |
0,0125 |
für das 100 001. bis 1 000 000. |
0,00625 |
ab dem 1 000 001. bis 10 000 000 |
0,003125 |
ab dem 10 000 001 |
0,0015625 |
Kostenbeispiel für die Abrufgebühr (für interne Nutzung):
Ihre abgerufenen Kartenausschnitte haben jeweils das Format 1000 x 800 Pixel.
Sie fordern im Jahr 20000 Kartenausschnitte an, wobei jede Neupositionierung, jeder Zoomvorgang und jeder Maßstabswechsel jeweils eine Kartenanforderung ist.
Im Jahr fordern Sie so 1 000 x 800 x 20 000 = 16 000 Megapixel an.
Die jährliche Abrufgebühr beträgt:
1 000 x 0,05 = 50 €
9 000 x 0,025 = 225 €
6 000 x 0,0125 = 75 €
---------------------------------
Summe 350 €
Gesamtbetrag : 200 € + 350 € = 550 €
Beim ALKIS-WMS besteht optional die Möglichkeit zusätzlich GetFeature-Informationen zu erhalten. Wenn Sie sich für dieses Dienstmerkmal entscheiden, erhöht sich die Abrufgebühr um den Faktor 1,5 (GetFeature ohne Eigentümerangaben), bzw. 2,0 (GetFeature mit Eigentümerangaben).
Um die Geodatendienste nutzen zu können, müssen Sie mit uns einen Vertrag abschließen. Die Gebühren für die Registrierung und Nutzerverwaltung sind jährlich im Voraus zu entrichten. Die Gebühren für die Nutzung der Geobasisdaten mittels Geodatendiensten sind jährlich nach dem tatsächlichen Verbrauch zu entrichten.
Für Behörden des Landes und kommunale Körperschaften werden die in der Tabelle angegebenen Gebühren auf 70 % ermäßigt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Bitte beachten Sie unsere Verwendungs- und Geschäftsbedingungen
Weitere Informationen erhalten Sie
- beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation und
- bei den Regionaldirektionen des LGLN
Artikel-Informationen