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Vordrucke

Hier erhalten Sie die Vordrucke der Zuständigen Stelle Berufsbildung GeoIT als Download. Bitte verwenden Sie ausschließlich die hier eingestellten Vordrucke.

Der Berufsausbildungsvertrag

Vor Beginn der Berufsausbildung muss zwischen der/dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Bei Minderjährigen ist dieser Vertrag auch von den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Den Vertrag bitte in dreifacher Ausfertigung (alle Exemplare im Original unterschrieben) zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Zuständigen Stelle Berufsbildung GeoIT einreichen. Bei Auszubildenden, die zu Beginn der Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt sind, bitte eine Kopie der Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz beifügen.

Der Änderungsvertrag

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung verlängert sich die Ausbildungszeit gemäß BBiG auf Verlangen der/des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Mit der/dem Auszubildenden ist ein Änderungsvertrag zu schließen. Bitte den Änderungsvertrag bei der Zuständigen Stelle Berufsbildung GeoIT in dreifacher Ausfertigung (alle Exemplare im Original unterschrieben) zur Registrierung einreichen.

Ein Umschulungsvertrag

In den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/in und Geomatiker/in sind berufliche Umschulungen möglich. Auf Anfrage wird ein Vertragsmuster zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten Sie dabei nähere Informationen und Beratung zur Durchführung einer Umschulungsmaßnahme.

Die Bestellung von Ausbilderinnen und Ausbildern

Wer fachlich nicht geeignet ist oder nicht selbst ausbildet, darf Auszubildende nur dann einstellen, wenn er persönlich und fachlich geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder bestellt. Bitte Bestellungen von Ausbilderinnen und Ausbildern der Zuständigen Stelle Berufsbildung GeoIT anzeigen.

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung

Termingerecht zum Prüfungstermin sind die Auszubildenden von den Ausbildenden zur Prüfung anzumelden. Bei Auszubildenden, die ein Jahr nach Ausbildungsbeginn noch nicht 18 Jahre alt sind, bitte eine Kopie der Bescheinigung über die Nachuntersuchung nach § 33 Jugendarbeitsschutzgesetz mit einreichen.

Die Anmeldung zur Abschluss- und Umschulungsprüfung

Termingerecht zum Prüfungstermin melden sich die Auszubildenden mit den nebenstehenden Formularen zur Prüfung an. Bitte dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung beifügen:
Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags, eine Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses und die vollständigen schriftlichen Ausbildungsnachweise (Stand der Führung zeitnah zum Anmeldetermin). Bitte das Merkblatt und die Fragen und Antworten zum Prüfungsbereich 1 beachten. Die Auszubildenden müssen die Ausbildenden über die Anmeldung unterrichten.

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