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FAQ zum Dümmer - Rechtliche Fragen

Wer ist nach dem Gesetz für den See verantwortlich? Ist er auch für das Wasser verantwortlich, für dessen ökologischen Zustand?

Eigentümer des Dümmers ist das Land Niedersachsen. Verantwortlich für die Umsetzung der Wasser­rahmenrichtlinie gegenüber den europäischen Institutionen ist nicht der Gewässereigentümer, sondern der Mitgliedsstaat Bundesrepublik Deutschland. Da den Ländern der Vollzug des Wasserrechts obliegt, ist für den Dümmer - wie auch für alle anderen niedersächsischen Oberflächengewässer und das Grundwasser - das Land Niedersachsen verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Fiskalische Fragestellungen (also die Frage nach den Kosten für den Betrieb- die Unterhaltung des Sees) werden dabei von der LGLN Regionaldirektion Hannover – Domänenamt – betreut; die wasserwirtschaftliche Unterhaltung obliegt dem NLWKN. Art und Umfang der Unterhaltung richten sich nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG).


Ist das Land Niedersachsen genauso ein Eigentümer wie wir alle, wenn wir Grundeigentum haben?
Kann sich das Land anders verhalten als ein Privateigentümer?

Das Land Niedersachsen wird genauso behandelt wie Privateigentümer.


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