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Kampfmittelbeseitigungsdienst wechselt zur Regionaldirektion Hannover des LGLN

Seit dem 1. Januar 2012 gehört der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) zur Regionaldirektion Hannover des LGLN. Damit wurde dem Beschluss der Landesregierung vom 22.11.2011 gefolgt.

Der bisher als Dezernat 55 der Zentralen Polizeidirektion Hannover geführte KBD wird zum Dezernat 6 der Regionaldirektion Hannover des LGLN. Das Ziel sind Synergien bei der Luftbildauswertung. Ansonsten bleibt die fachliche Arbeit des KBD von der organisatorischen Änderung weitestgehend unberührt. Das Land Niedersachsen hält weiterhin Personal und Technik bereit, um Kommunen bei der Kampfmittelbeseitigung im Rahmen der Amthilfe zu unterstützen. Die Aufgaben werden unvermindert wahrgenommen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KBD bleiben räumlich und funktional an ihren angestammten Arbeitsplätzen.

Wolfgang Draken, Vorstandsvorsitzender des LGLN, und Peter Creuzer, Leiter der Regionaldirektion Hannover des LGLN, haben gemeinsam mit Thomas Bleicher, Leiter des KBD, und der Zentralen Polizeidirektion Hannover die Details der Organisationsänderung geklärt: „Wir freuen uns auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.“



Der Kampfmittelbeseitigungsdienst


Die Zuständigkeit des KBD umfasst die Bergung, die Entschärfung, den Transport und die Vernichtung von Weltkriegsmunition. Derzeit sind 42 Fachleute an den Standorten Hannover, Munster und Achternholt damit beschäftigt, Kampfmittel verschiedenster Art zu beseitigen.

Zur akuten Gefahrenabwehr werden jährlich rund 1200 Zufallsfunde gemeldet und erforderlichenfalls entschärft. 2011 wurden vom KBD über 200 Sprengbomben und circa 300 Tonnen weitere Munition geborgen. Diese hohen Zahlen resultieren aus dem Ausbau des JadeWeserPort und der Arbeiten im Bereich des ehemaligen Munitionslagers Eckertal (Harz).

Eine weitere Aufgabe des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist die Beurteilung und Bearbeitung von Bauanträgen durch eine Auswertung von Luftbildern. Pro Jahr fallen knapp 2500 Anträge an, bei denen eine Überprüfung von Grundstücken nach bislang unentdeckten Kampfmitteln notwendig wird.

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