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Verfahrensablauf


Die Gemeinde als Umlegungsstelle kann einen Umlegungsausschuss bilden, dem neben einem Juristen als Vorsitzenden drei Sachverständige aus den Bereichen Vermessung, Bauwesen und der Grundstückswertermittlung sowie drei Vertreter des Rates der Gemeinde angehören.

Die Gemeinde kann die Durchführung der Umlegung auch direkt dem LGLN übertragen.

Zur Neuordnung werden die Grundstücke im Umlegungsgebiet rechnerisch zur Umlegungsmasse vereinigt.

Aus der Umlegungsmasse werden die im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrs- und Grünfl ächen herausgetrennt und der Gemeinde zugeteilt. Die verbleibenden Flächen werden nach dem individuellen Sollanspruch auf die beteiligten Grundeigentümer verteilt. Sollte eine Zuteilung entsprechend dem Sollanspruch nicht möglich sein, fi ndet ein Ausgleich in Geld statt.

Nach Erörterung mit den Beteiligten stellt die Umlegungsstelle den Umlegungsplan auf. Er enthält alle getroffenen Festsetzungen und Regelungen und die Gegenüberstellung der alten und neuen Grundstücke.
Alle Beteiligten bekommen einen Auszug des Umlegungsplanes.

Mit Rechtskraft des Umlegungsplanes werden die alten Grundstücke durch die neuen (Bau-) Grundstücke ersetzt. Gleichzeitig werden mögliche Geldleistungen fällig.

Nach Vermessung und Berichtigung des Grundbuches und des Katasters ist das Umlegungsverfahren abgeschlossen.


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