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Nutzungsbedingungen für die Transformationssoftware GNTRANS_NI

Nutzungsbedingungen des Landes Niedersachsen,
vertreten durch das
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen,
Geschäftsbereich Landesvermessung und Geobasisinformation,
Podbielskistraße 331, 30659 Hannover,
im Folgenden LGLN genannt,
für die Transformationssoftware GNTRANS_NI

Präambel

(1) Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) hält ein Landesbezugssystem vor und weist die Liegenschaften und die Topografie für das Landesgebiet nach. Sie stellt Betroffenen und Dritten aus diesen Nachweisen Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen bereit. Die VKV erfüllt damit ihren gesetzlichen Auftrag zur flächendeckenden Versorgung der Gesellschaft mit Geobasisdaten gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG). Der Geschäftsbereich Landesvermessung und Geobasisinformation im LGLN ist Bestandteil der VKV und wirkt an den genannten Aufgaben mit.

(2) Als Grundlage für die Schaffung einer Geodateninfrastruktur (GDI) in der Europäischen Gemeinschaft (Infrastructure for Spatial Information in Europe, INSPIRE) führt die VKV einen Wechsel des amtlichen Lagebezugssystems durch. Der Lagestatus 100 als Realisierung des Deutschen Hauptdreiecksnetzes (DHDN) in Verbindung mit der Gauß-Krüger (GK)-Abbildung wird durch eine Realisierung des Europäischen Terrestrischen Referenzsystems zur Epoche 1989.0 (ETRS89) und die Universale Transversale Mercator (UTM)-Abbildung abgelöst.

(3) Für die Umstellung des Lagebezugssystems auf ETRS89/UTM setzt die VKV die Transformationssoftware GNTRANS_NI ein. Ausprägungen dieser Software sind die ausführbaren Anwendungen im Paket GNTRANS_NI EXEC (Executables, EXEC) und die Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung GNTRANS_NI API (Application Programming Interface, API). GNTRANS_NI EXEC beinhaltet eine graphische Benutzeroberfläche (Graphical User Interface, GUI) und eine Konsolenanwendung (Command Line Interface, CLI). Die GNTRANS_NI API ermöglicht die funktionelle Integration in anderweitige Software.

(4) Das LGLN stellt GNTRANS_NI wegen der bevorstehenden Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie allgemein zur Verfügung. Nutzungsberechtigt im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind natürliche und juristische Personen, die im Zuge des Aufbaus einer GDI ihre Datenbestände ebenfalls auf ETRS89/UTM umstellen.

(5) Die nummerischen Ergebnisse der mit GNTRANS_NI durchgeführten Transformationen sind für die Umstellung von Datenbeständen, die auf den Daten des Amtlichen Festpunktinformationssystems (AFIS) und/oder den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) basieren, geeignet.


§ 1 Softwarebeschreibung

1.1 Software

(1) Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist GNTRANS_NI EXEC und/oder die GNTRANS_NI API, im Folgenden als GNTRANS_NI bezeichnet, für den Einsatz auf windowsbasierten Computersystemen. Mit GNTRANS_NI verbunden sind insbesondere

  • das Transformationsmodell Niedersachsen,
  • das Digitale Geländemodell für die Transformation (DGM-T),
  • die exemplarische Ein- und die zugehörige Ausgabedatei für die dateibasierte Transformation von Punkten im DHDN/GK nach ETRS89/UTM und
  • der Beispielquellcode in der Programmiersprache C/C++ als Beispiel für die funktionale Einbindung der GNTRANS_NI API.

(2) GNTRANS_NI beinhaltet Software des wxWidgets-Projektes, für deren Einsatz die Lizenzbedingungen von wxWidgets gelten. Diese sind GNTRANS_NI beigefügt.

1.2 Datengrundlage

(1) Das Transformationsmodell Niedersachsen beinhaltet ausschließlich Daten des AFIS.

(2) Dem DGM-T liegen Daten des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) zugrunde. Im Bereich der Nordsee und bei Landflächen außerhalb des Landes Niedersachsen sind teilweise Daten der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM) ergänzt.

(3) Die Daten des AFIS und des ATKIS und somit das Transformationsmodell Niedersachsen und das DGM-T sind durch das NVermG sowie durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung geschützt.

(4) Die SRTM-Daten wurden freundlicherweise durch den U.S. Geological Survey (USGS) zur Verfügung gestellt. Die Homepage des USGS ist http://www.usgs.gov.

1.3 Räumlicher, zeitlicher und technischer Geltungsbereich des Transformationsmodells Niedersachsen

(1) Der räumliche Geltungsbereich des Transformationsmodells Niedersachsen ist das Landesgebiet von Niedersachsen. Technisch wird der räumliche Geltungsbereich durch die Ausdehnung des DGM-T begrenzt. Nur innerhalb des vom DGM-T abgedeckten Gebiets kann die Transformation von Lagekoordinaten durchgeführt werden. Das DGM-T ist innerhalb des niedersächsischen Landesgebiets und einen Kilometer über die Landesgrenze hinaus flächendeckend hinterlegt.

(2) Bezüglich der Höhenlage gelten die mit GNTRANS_NI erzielten Transformationsergebnisse für Punkte auf der Erdoberfläche.

(3) Das Transformationsmodell Niedersachsen repräsentiert die amtlichen Festpunktfelder zum Zeitpunkt der Umstellung der Datenbestände des AFIS und des ALKIS auf ETRS89/UTM.

(4) In technischer Hinsicht gilt das Transformationsmodell Niedersachsen nur bei Verwendung innerhalb der Software GNTRANS_NI.


§ 2 Nutzungsrecht

2.1 Umfang des Nutzungsrechts

(1) Mit dem Erhalt der Transformationssoftware GNTRANS_NI vom LGLN erlangen die Nutzungsberechtigten kein Eigentum, sondern lediglich Nutzungsrechte an GNTRANS_NI.

(2) Das LGLN räumt den Nutzungsberechtigten ein einfaches, nicht ausschließliches, dauerhaftes, örtlich uneingeschränktes, widerrufliches, übertragbares und unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von GNTRANS_NI ein. Dieses Nutzungsrecht ist auf die in den nachfolgenden Absätzen 3 bis 5 beschriebenen Nutzungsarten beschränkt.

(3) Die Nutzungsberechtigten dürfen GNTRANS_NI in Verbindung mit den unter § 1 Nr. 1.1 Ziffer 1 genannten Bestandteilen

  • auf einem beliebigen bekannten Medium oder in einer anderen Weise dauerhaft oder temporär speichern, vervielfältigen, ausstellen und öffentlich wiedergeben,
  • zur Transformation eigener und nicht-eigener Geodatenbestände anzeigen und ablaufen lassen,
  • in eigene oder im Auftrag eines Dritten entwickelte Software integrieren sowie in Verbindung mit dieser Software weitergeben und nutzen lassen,
  • zur Erledigung eigener Aufgaben an Auftragnehmer bzw. Subunternehmer weitergeben und betreiben bzw. nutzen lassen,
  • im Rahmen von eigenen oder im Auftrag eines Dritten betriebenen Online-Diensten einsetzen,
  • zur Ableitung zweidimensionaler gitterbasierter Transformationsmodelle verwenden.

(4) Die Nutzungsberechtigten dürfen GNTRANS_NI ausdrücklich nicht zurückentwickeln oder dekompilieren bzw. disassemblieren.

(5) Das Nutzungsrecht erstreckt sich nicht auf die Daten des AFIS und des ATKIS. Daher dürfen die Nutzungsberechtigten keine Daten des Transformationsmodells Niedersachsen und des DGM-T entnehmen.

2.2 Ausschließlichkeit

(1) Den Nutzungsberechtigten ist bekannt, dass neben ihnen auch Dritte vom LGLN diese Nutzungsrechte eingeräumt bekommen.

(2) Nichts in diesen Nutzungsbedingungen darf so ausgelegt werden, dass die Nutzungsberechtigten ausschließliche Rechte, gleich welchen Ursprungs, eingeräumt erhalten oder das LGLN in seiner Handlungsfreiheit gegenüber Dritten beschränkt wird.

2.3 Übertragung und Unterlizenzierung

(1) Bei Übertragung oder Unterlizenzierung des Nutzungsrechts verpflichten sich die Nutzungsberechtigten, den Empfänger des Nutzungsrechts anzuhalten, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.

(2) Soweit zwischen dem LGLN und den Nutzungsberechtigten nicht ausdrücklich schriftlich geregelt, dürfen Schutzrechte nach dem NVermG sowie vergleichbare Rechte nicht unterlizenziert werden. Dies gilt auch für Urheberrechte.

2.4 Widerruf des Nutzungsrechts

(1) Das Nutzungsrecht kann vom LGLN widerrufen werden, wenn die Nutzungsberechtigten die Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen nicht erfüllen.

(2) Im Falle der Kündigung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an das LGLN zurückzugeben. Auf Verlangen des LGLN haben die Nutzungsberechtigten über die Löschung eine Erklärung abzugeben.


§ 3 Mitwirkung des LGLN

(1) Es liegt im besten Interesse der Nutzungsberechtigten, stets die jüngste Version von GNTRANS_NI einzusetzen. Updates werden auf der Internetseite des LGLN bereitgestellt. Das LGLN bedient sich der Updates grundsätzlich zur Behebung eventueller Mängel von GNTRANS_NI. Ein Anspruch auf Mängelbeseitigung wird hierdurch nicht begründet.

(2) Die Service- und Beratungsstelle des LGLN leistet Unterstützungsarbeit beim Verständnis und beim Einsatz von GNTRANS_NI. Dazu werden die "Dokumentation der Transformationssoftware GNTRANS_NI" und Metadaten zum DGM-T angeboten. Hieraus erwachsen jedoch kein Anspruch auf Mängelbeseitigung und kein Anspruch auf die Verfügbarkeit der Service- und Beratungsstelle.


§ 4 Gewährleistung

(1) Nach Herunterladen einer neuen Fassung von GNTRANS_NI ist die jeweils ausgetauschte Fassung zu vernichten. § 2 Nr. 2.4 Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen gilt entsprechend.

(2) Das LGLN gewährleistet weder die Urheberrechtsfähigkeit noch die Rechtsbeständigkeit der Urheber- oder Nutzungsrechte, noch die kommerzielle Verwertbarkeit.

(3) Das LGLN gewährleistet, dass es berechtigt ist, die nach diesen Nutzungsbedingungen gewährten Nutzungsrechte einzuräumen.

(4) Das LGLN übernimmt keine Gewähr bei unsachgemäßer und/oder nicht fachgerechter Anwendung von GNTRANS_NI.

(5) Das LGLN übernimmt keine Gewähr für Gittermodelle, die durch Dritte abgeleitet werden, und für die auf dieser Basis erzielten Ergebnisse.


§ 5 Haftung

(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Amtspflichtverletzungen (§ 839 BGB, Art 34 GG) und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird die Haftung nicht beschränkt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflichten), wird die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen und ansonsten auf solche Schäden, mit denen typischerweise zu rechnen ist, beschränkt. Insbesondere wird in diesen Fällen die Haftung für einen Datenverlust auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und vorsorglicher Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Daneben verbleibt es bei Kardinalspflichtverletzungen bei der gesetzlich vorgesehenen Haftung.

(4) Eine weitergehende Haftung wird hiermit ausgeschlossen.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso bei Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.


§ 6 Freistellung

Die Nutzungsberechtigten verpflichten sich, das LGLN gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf den Tätigkeiten der Nutzungsberechtigten mit der Software beruhen. Dies gilt auch für Produkthaftungsansprüche.


§ 7 Urheberkennzeichnung

(1) Bei Einbindung der Transformationssoftware GNTRANS_NI oder Teilen davon in andere Produkte sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, das Urheberrecht des LGLN am Transformationsmodell Niedersachsen und dem DGM-T zu vermerken und auf die Transformationssoftware GNTRANS_NI hinzuweisen.

(2) Wenn die Nutzungsberechtigten die Ableitung eines Gittermodells vornehmen, so ist diese Ableitung als solche herauszustellen.

(3) GNTRANS_NI basiert auf der Transformationssoftware GNTRANS der Geo++® Gesellschaft für satellitengestützte geodätische und navigatorische Technologien mbH, Steinriede 8, 30827 Garbsen.


§ 8 Rechtsverletzung

(1) Im Falle einer Rechtsverletzung durch Dritte verpflichten sich die Nutzungsberechtigten gegenüber dem LGLN, das LGLN unverzüglich nach Bekanntwerden der Rechtsverletzung zu informieren.

(2) Die Nutzungsberechtigten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Falle einer Rechtsverletzung durch ihre Kunden sich an einem etwaigen Verletzungsverfahren, dessen Aufgreifen im Ermessen des LGLN steht, auf eigene Kosten zu beteiligen.


§ 9 Vertragsstrafe

Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.


§ 10 Vertretungsverhältnis

Nichts in diesen Nutzungsbedingungen darf so ausgelegt werden, dass die Nutzungsberechtigten Vertreter des LGLN sind.


§ 11 Änderungen des Nutzungsrechts

Auf Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, einschließlich dieses Paragrafen, kann nur durch ausdrückliche, schriftliche, durch das LGLN und einen Nutzungsberechtigten unterzeichnete Vereinbarung verzichtet werden. Das gleiche gilt für eine Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen.


§ 12 Verwendungs- und Geschäftsbedingungen

(1) Neben diesen Nutzungsbedingungen gelten nachrangig die Bedingungen für die Verwendung von Angaben und Präsentationen des amtlichen Vermessungswesens (Verwendungs- und Geschäftsbedingungen) in der geltenden Fassung. Die Verwendungs- und Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite des LGLN bereitgestellt.

(2) Weitere Bedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.


§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods, (CISG)). Das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) findet keine Anwendung.

(2) Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Regelungen werden durch geltendes deutsches Recht ersetzt.

Stand: 22.02.2011

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