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Gebühren für Rasterdaten der AK5, AP2.5 und AP10 auf Datenträger

Die Rasterdaten der AK5, AP2.5 und AP10 liefern wir Ihnen im TIFF-Datenformat mit oder ohne Höhenangaben, farbig, schwarz/weiß oder in Graustufen (AP10 z. Zt. nur farbig und in Graustufen), Auflösung 200 L/cm. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Tabelle, deren Grundlage die Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen ist.


Pro Auftrag wird eine Mindestgebühr von 50,00 € berechnet:

Landschaftsfläche,
aufgerundet auf volle km²
AK5 AP2.5 AP10
Euro je km²
1 - 500 4,00
5,00
3,00
501 - 5 000
2,00
2,50
1,50
5 001 - 25 000
1,00
1,25
0,75
ab 25 001
0,50
0,625
0,375
höchstens
34 000
42 000
25 000

Bei zeitgleicher Bereitstellung räumlich identischer Daten der AK5, AP2.5 und AP10 in einer weiteren Darstellungsart beträgt die Gebühr 20%.

Behörden des Landes, kommunale Körperschaften, Wasser- und Bodenverbände oder eine Jagdgenossenschaft, sowie andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 NVermG), erhalten für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke bereitgestellte Angaben des amtlichen Vermessungswesens und Standardpräsentationen gegen Erstattung lediglich des Aufwandes für die jeweilige Bereitstellung (Bereitstellungsaufwand).


Besondere Datenaufbereitungskosten stellen wir gesondert in Rechnung.


Bitte beachten Sie unsere Verwendungs- und Geschäftsbedingungen.


Die Rasterdaten der AK5, AP2.5 und AP10 sowie weitere Informationen erhalten Sie



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